Kirchenvorstandswahl 2024


Am 10. März ist die nächste Kirchenvorstandswahl. Unter dem Motto "kirche mit mir" werden überall in Niedersachsen die Leitungsgremien der Kirchengemeinden neu besetzt. So auch in unserer Gemeinde.

 

Hier geben wir euch Informationen zur Arbeit eines Kirchenvorstands, stellen euch unsere Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt vor und erklären den genauen Ablauf der Wahl.

Gottesdienst am Wahltag (10.03. um 10:30 Uhr in der Kirche Lehre): Oberlandeskirchenrat Prof. Dr. Christoph Goos ist Gastprediger

Wir freuen uns, euch einen besonderen Gottesdienst für den Wahltag am 10.03. ankündigen zu können:

Wir haben Prof. Dr. Christoph Goos für die Predigt gewinnen können!

 

Dr. Goos leitet die Rechtsabteilung unserer Landeskirche und nimmt in seiner Funktion als Oberlandeskirchenrat das höchste kirchliche Amt nach dem Bischof ein. Wir haben also ein echtes Schwergewicht für euch :-)!

 

Im Anschluss an den Gottesdienst öffnet das Wahllokal in unserem Gemeindezentrum, so dass ihr entspannt eure Stimmen abgeben könnt.

 

 

 

Allgemeine Infos zur Wahl

Wahlberechtigt sind alle Menschen, die seit dem 10. Dezember 2023 zu unserer Gemeinde gehören und mindestens 14 Jahre alt sind:

 

Ihr bekommt im Laufe des Februars eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Mit dieser Karte könnt ihr ebenfalls Briefwahl beantragen oder erstmals auch online wählen.

 

Natürlich könnt ihr am 10. März auch direkt in einem unserer Wahllokale wählen:  

 

In Lehre (Gemeindezentrum):

 

11:30-13:30 Uhr. 

 

 

In Groß Brunsrode (Kirche):

 

14:30-16:30 Uhr.

 

 

Du kannst dir den Ort dabei frei aussuchen. Also: Menschen, die in Lehre wohnen, können auch in Brunsrode wählen und umgekehrt.

Bekanntmachung des Wahlaufsatzes und des Wahltermins

In der Februar-März-Ausgabe unseres Gemeindeblatts stellen sich unsere Kandidatinnen und Kandidaten euch vor.

Erste Bekanntmachung zur KV-Wahl durch den amtierenden Kirchenvorstand

Die Amtszeit unseres Kirchenvorstandes endet im Juni 2024. Die Neuwahl der Kirchenverordneten findet am Sonntag Lätare, den 10. März 2024 statt.

 

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,  seit dem 10. Dezember 2023 der Kirchengemeinde angehören und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind.

 

Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder sind aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand bis spätestens zum 10. Oktober 2023 schriftlich zuzuleiten. Jedes Gemeindemitglied kann Vorschläge unterbreiten. Es bedarf keiner weiteren Unterstützungen.

 

In unserer Gemeinde sind 5 Kirchenverordnete zu wählen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindemitglieder, die am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die am Tage der Wahl seit mindestens fünf Monaten (Frist: 10. Oktober) unserer Kirchengemeinde angehören, die im Wahlbezirk ihren Wohnsitz haben und von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstandes erfüllen.

 

Der Kirchenvorstand

Ihr möchtet jemanden zur oder zum Kirchenverordneten vorschlagen? Dann nutzt gerne eines der folgenden Formulare:

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Wahlvorschlag einfach.pdf
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Wahlvorschlag mehrfach.pdf
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Was macht ein Kirchenvorstand?

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben.

Die Mitglieder des Leitungsgremiums der Gemeinde tragen die Verantwortung für die Gemeinde.

 

„In der Kirchengemeinde tragen der Kirchenvorstand und das Pfarramt besondere Verantwortung für Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht und Unterweisung, Förderung von Diakonie, Mission und Ökumene sowie für die kirchlichen Ordnungen.“ (§ 2 KGO)